
Diese Leistungen erhalten Sie bei uns
Ihr Recht auf Assistenzleistungen
Seit dem 1. Januar 2018 haben Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Anspruch auf Assistenzleistungen nach § 113 SGB IX i.V.m. § 78 SGB IX.
Grundgedanke dieser Leistungen ist es, dass nicht der Mensch mit seiner Behinderung, sondern das Umfeld mit den Rahmenbedingungen betrachtet werden. Diese veränderte Betrachtungsweise erlaubt es, Hürden zu überwinden und Menschen mit Behinderung auf Augenhöhe zu unterstützen.
Leistungen
Diese Leistungen werden in den SozDia Wohnverbunden in Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf umgesetzt: hier möchten wir Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen und (und evtl. einer Suchterkrankung) Assistenzleistungen anbieten, die sie benötigen, um ihr Leben selbstbestimmter und unabhängiger gestalten zu können.
Dazu gehören:
- praktische und schnelle Hilfe im Alltag
- eine Bezugsperson
- Menschen, die Sie ernst nehmen, ihre individuelle Beeinträchtigung kennen und darauf eingehen
In allem was wir tun, respektieren wir Ihre Eigenständigkeit. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen und finden einen passenden Weg für Sie - vereinbaren Sie einen Termin mit uns!