Tätigkeitsbereiche

Ausbildung & Qualifizierung

Schülerin liegt mit dem Kopf auf ihrem Schreibtisch
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Ausbildung & Qualifizierung

Fünf Personen lachen ins Foto und zeigen das sie zusammen etwas geschafft haben
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Ausbildung & Qualifizierung

Zuccini wird mit Tomatensalsa gefüllt
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Ausbildung & Qualifizierung

Drei Personen bereiten Essen am Herd zu
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Ausbildung & Qualifizierung

Vier Personen frühstücken am Tisch
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Ausbildung & Qualifizierung

Person hält kreativ gesägtes Holzstück in der Hand
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Ausbildung & Qualifizierung

Zwei Personen in einer Werkstatt begutachten ein gebogenes Holzstück.
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Ausbildung und Qualifizierung

Hand schreibt 'Ausflüge' auf Whiteboard mit 'Frühstück', 'Workshops', 'Werkstätten', Uhr um 9 Uhr, winkende Person, Werkzeuge.

Willkommen bei unserer Jugendberufshilfe nach § 13.2 SGB VIII – Der Wegweiser in eine erfolgreiche berufliche Zukunft.

Unsere Jugendberufshilfe unterstützt junge Menschen dabei, ihre beruflichen Perspektiven zu entdecken, sich auf den Einstieg ins Berufsleben vorzubereiten und eine passende Ausbildung zu finden. Wir begleiten unsere Teilnehmenden individuell und ganzheitlich, um Ihre Stärken zu fördern und Herausforderungen zu meistern.

Unsere Freiplatzmeldungen

Die wichtigsten Infos zur Aufnahme

Die Hilfe der Jugendberufshilfe nach § 13.2 SGB VIII richten sich an:

  • Junge Menschen am Übergang Schule-Beruf (einschließlich von der Schulpflicht Freigestellte), die vor dem Hintergrund mangelnder persönlicher Reife, einem wenig förderlichen sozialen Umfeld und negativer Lernerfahrungen der Unterstützung in Form einer ambulanten personenbezogenen Betreuung bei der Wahl des für sie geeigneten Berufsfeldes, des passenden Förderangebotes bzw. Betriebes und zur Vorbereitung auf eine selbständige Lebensführung bedürfen.
  • Junge Menschen, deren erfolgreicher Abschluss einer schulischen oder beruflichen Ausbildung/Qualifizierung nur mit einer begleitenden sozialpädagogischen Unterstützung in Form einer ambulanten personenbezogenen Betreuung sichergestellt werden kann. 
  • Junge Menschen mit kognitiven, körperlichen und/oder psychischen Problemlagen bzw. Beeinträchtigungen. 
  • Junge Menschen spezieller Zielgruppen, die sich aus aktuellen Entwicklungen ergeben.

Die Jugendberufshilfe richtet sich an junge Menschen (meist 16–21 Jahre, in besonderen Fällen ab 15 bis 27 Jahre), die beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Arbeit Unterstützung benötigen. Sie bringen vielfältige Potenziale mit, stehen jedoch vor besonderen Herausforderungen, etwa durch soziale Benachteiligungen oder individuelle Beeinträchtigungen.

Ressourcen und Herausforderungen:

  • Junge Menschen mit unterschiedlichen Stärken und Entwicklungschancen
  • Bereitschaft zur Veränderung und zum Lernen
  • Vielfältige Lebenserfahrungen, die als Ressource genutzt werden können
  • Unterstützungsbedarf z.B. bei Schulabschluss, Ausbildungsplatzsuche, Integration in Arbeit
  • Bedarf an Förderung sozialer Kompetenzen, Selbstvertrauen und Eigenverantwortung
  • Unterstützung bei individuellen Lern- oder Entwicklungsbedarfen

Die Jugendberufshilfe setzt an den vorhandenen Fähigkeiten und Potenzialen der jungen Menschen an und begleitet sie auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Berufsleben.
 

Nein, dieses Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die sich im Übergang von Schule zur Ausbildung befinden. Die Vorbereitung auf eine Nicht-Schüler*innenprüfung ist Teil unseres Angebotes.

Im Vorfall werden keine Unterlagen benötigt.

Nein, für die jungen Erwachsenen die Jugendberufshilfe nach § 13.2 SGB VIII in Anspruch nehmen fallen keine Gebühren an. Die Kosten trägt die Jugendberufsagentur.

Eine Entlohnung bzw. Aufwandsentschädigung in der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung ist nicht vorgesehen. Jedoch können Fahrtkosten (z.B. Umweltkarte) bei der Jugendberufsagentur geltend gemacht werden. Hierbei unterstützen unsere Kolleg*innen vor Ort gerne. Bei ergänzendem Hilfebedarf kann die Jugendberufsagentur sogenannte Fachleistungsstunden gewähren.

Das Ausbildungsgehalt im Falle der Berufsausbildung nach § 13.2 SGB VIII richtet sich nach der gesetzlichen Mindestvergütung gem. § 17 BBiG zzgl. der entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft.

Siehe auch: Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung

Besucht die Teilnehmer*in zur Zeit eine Schule befindet sich der zuständige Strandort der Jugendberufsagentur im Schulbezirk. Andernfalls gilt der Wohnbezirk der Teilnehmer*in.
Hier finden Sie den richtigen Standort der Jugendberufsagentur Berlin.

Oder Sie rufen uns direkt an:

Verbundleitung
Lea Bergmann
Tel: 030 206 79 296
lea.bergmann(at)sozdia.de

Ja, sehr gerne vereinbaren wir vor Ort einen individuellen Besichtigungstermin mit den Teilnehmenden.

Treten Sie hierzu mit uns in Kontakt. Gerne auch über:

Verbundleitung
Lea Bergmann
Tel: 030 206 79 296
lea.bergmann(at)sozdia.de

Die Hilfe der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung kann individuell abgestimmt und zu jeder Zeit begonnen werden. 

Der Start der Berufsausbildung orientiert sich an den Vorgaben der Industrie- und Handelskammer (IHK) und ist jeweils im April oder September möglich.

Gerne beraten wir Sie hierzu ganz individuell:

Verbundleitung
Lea Bergmann
Tel: 030 206 79 296
lea.bergmann(at)sozdia.de

Ein Wechsel innerhalb der Jugendberufshilfe ist prinzipiell mit Zustimmung der zuständigen Mitarbeiter*in der Jugendberufsagentur möglich.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns direkt:

Verbundleitung
Lea Bergmann
Tel: 030 206 79 296

lea.bergmann(at)sozdia.de

 

 

Kontakt

Fachbereichsleitung Teilhabe
N.N.
Tel: 030 20 91 36 8


Verbundleitung
Lea Bergmann
Tel: 030 206 79 296
lea.bergmann(at)sozdia.de