Anlässlich der gestrigen Verhandlung zum Tariftreuegesetz im Deutschen Bundestag appelliert die SozDia Stiftung, die Bedeutung von Tariftreue auch für den sozialen Bereich in Berlin klar zu benennen: Öffentliche Aufträge und Zuwendungen dürfen nur an Träger vergeben werden, die nach Tarif oder tarifgleichen Regelungen bezahlen.
Tariftreue ist im sozialen Bereich keine Detailfrage einzelner Träger, sondern eine Grundsatzentscheidung für Qualität und Gerechtigkeit. „Gute soziale Arbeit gibt es nicht zum Dumpingpreis. Wer Qualität will, muss faire Löhne zahlen – und sie auch finanzieren“, so Michael Heinisch-Kirch, Vorstandsvorsitzender der SozDia.
Soziale Arbeit lebt von qualifizierten Fachkräften, stabilen Teams und langfristigen Beziehungen zu Kindern, Familien und hilfebedürftigen Menschen. Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne sind die Voraussetzung dafür. Werden soziale Dienstleistungen hingegen primär über den niedrigsten Preis gesteuert, entsteht Druck auf die Personalkosten – mit direkten Folgen für Beschäftigte und mittelbar für die Qualität der Angebote. Tariftreue schützt daher nicht einzelne Einrichtungen, sondern die Stabilität der gesamten sozialen Infrastruktur.
Als diakonischer Träger zahlt die SozDia ihre Mitarbeitenden nach dem Tarifvertrag der Diakonie. „Für uns ist das Ausdruck christlicher Verantwortung und professioneller Standards. Doch im Wettbewerb um öffentliche Ausschreibungen erleben wir eine strukturelle Schieflage: Träger ohne Tarifbindung können Leistungen oft billiger anbieten – nicht aufgrund höherer Effizienz, sondern aufgrund niedrigerer Löhne“, erläutert Heinisch-Kirch.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: die sogenannten „stille Kürzungen“. Wenn Haushalte im sozialen Bereich auf dem Niveau des Vorjahres eingefroren oder nur minimal angepasst werden, steigen tariflich gebundene Personalkosten dennoch weiter – etwa durch vereinbarte Entgeltsteigerungen oder Stufenaufstiege. Werden diese Mehrkosten nicht refinanziert, müssen tarifgebundene Träger die Differenz ausgleichen. Real bedeutet das eine schleichende Absenkung und Ausdünnung der Angebote für die Menschen in der Stadt, weil Personalstellen, Angebote oder Sachkosten reduziert werden müssen. Diese stillen Kürzungen treffen insbesondere diejenigen, die tariflich korrekt bezahlen.
Eine verbindliche Tariftreue-Regelung würde nicht nur faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und auch Beschäftigten bei bislang nicht tarifgebundenen Trägern zugutekommen. Wenn öffentliche Mittel an tarifliche Bezahlung geknüpft sind, entsteht für alle Träger ein realistischer Rahmen, Tarifverträge einzuführen oder sich bestehenden anzuschließen – ohne dadurch im Wettbewerb benachteiligt zu sein. Tariftreue wirkt damit als Hebel für bessere Arbeitsbedingungen im gesamten Sektor.
Gerade in Zeiten angespannter Haushalte darf soziale Qualität nicht über verdeckten Lohndruck finanziert werden. Wer öffentliche Gelder vergibt, trägt Verantwortung dafür, dass diese nicht zu Lasten fairer Beschäftigung eingesetzt werden.
Deshalb fordert die SozDia:
Nur tarifgebundene oder tarifgleich vergütende Träger dürfen an Ausschreibungen und Vergabeverfahren im sozialen Bereich teilnehmen – verbunden mit einer verlässlichen und vollständigen Refinanzierung tariflicher Entwicklungen.
Die gestrige Bundestagsdebatte zeigt: Tariftreue ist eine Frage staatlicher Ordnungspolitik. Berlin sollte hier ein klares Signal setzen – für faire Arbeit, stabile Angebote und eine starke soziale Infrastruktur.
