Zustiftungen
Eine Zustiftung ist eine Zuwendung, mit der das Vermögen der SozDia Stiftung dauerhaft erhöht wird. Das eingesetzte Kapital bleibt ungeschmälert erhalten. Lediglich die Erträge werden zur Finanzierung von sozialdiakonischen Projekten verwendet. Vorteile sind die langfristige Sicherung von Fördermitteln, die Planbarkeit für geförderte Einrichtungen und meist steuerliche Vergünstigungen für die zustiftende Person. Zustifterinnen und Zustifter erhalten gerne regelmäßige Berichte über die Verwendung der Erträge und die erzielte Wirkung.
Stiftungsfonds
Haben Sie schon einmal über eine eigene Stiftung nachgedacht? Aber diesen Gedanken verworfen, weil Ihnen der Aufwand dafür zu groß ist? Dann ist ein Stiftungsfonds der SozDia Stiftung die ideale Alternative für Sie. Er ist einfach und unkompliziert eingerichtet – schon ab einem Betrag von 5.000 Euro.
Ein Stiftungsfonds ist rechtlich betrachtet eine zweckgebundene Zustiftung in das Stiftungsvermögen der SozDia Stiftung. Mit der Gründung eines Stiftungsfonds legen Sie ganz individuell fest, wo Ihre Hilfe wirkt. Sie bestimmen den Zweck der Förderung oder den Bereich, in dem die SozDia Stiftung tätig sein soll. Wollen Sie beispielsweise den Abenteuerspielplatz besonders unterstützen? Dann werden mit Ihrem Stiftungsfonds ausschließlich Projekte zur Erhaltung des Abenteuerspielplatzes gefördert. Sie können sich aber auch entschließen, dass der Fonds beispielsweise generell die Jugendarbeit unterstützt.
Treuhandstiftungen
Bei einer Treuhandstiftung überträgt ein Dritter (z. B. ein Unternehmen, eine Kirchengemeinde oder eine Privatperson) Vermögen an die SozDia Stiftung, die es treuhänderisch verwaltet und die Erträge zielgerichtet für vereinbarte diakonische Zwecke einsetzt. Diese Konstruktion bietet rechtliche und administrative Entlastung bei zugleich hoher Gestaltungsfreiheit: Treugeber können Förderzweck, Laufzeit und Berichtsanforderungen festlegen, ohne eine eigene Stiftungsstruktur zu etablieren. Die SozDia Stiftung übernimmt Verwaltung, Buchführung und Berichterstattung sowie die Einhaltung steuerlicher Vorgaben und sorgt für transparente Mittelverwendung. Die Bonert-Buschmann-Stiftung ist eine solche Treuhandstiftung unter dem Dach der SozDia Stiftung.
Nachlässe
Testamentarische Zuwendungen ermöglichen die langfristige Sicherung von Zuwendungen an die SozDia Stiftung. Solche Nachlässe können frei zur Verwendung oder zweckgebunden für konkrete Projekte bestimmt werden. Die SozDia Stiftung setzt sich dafür ein, dass der letzte Wille rechtswirksam und zielgerichtet umgesetzt wird. Nachlässe sind besonders geeignet, wenn Sie persönlichen Werten langfristig Ausdruck verleihen möchten.