Ausgabe Mai 2012
Abfall & Recycling
Bildung & Beruf
Energie & Wärme
Mobilität & Verkehr
Natur & Naturschutz
Veranstaltungen
Stellenangebote
Finanzierung
Kontakt
Impressum
Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Deutscher Naturschutzpreis 2012

Jetzt bewerben!

"Stadt braucht Natur - gemeinsam für Vielfalt, Naturerfahrung und Lebensqualität". Unter diesem Motto loben das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Outdoor-Ausrüster Jack Wolfskin den diesjährigen Deutschen Naturschutzpreis aus. Die hochkarätig besetzte Jury vergibt den Preis für originelle Projektideen aus Naturerlebnis, Naturbildung und Naturschutz in den drei Kategorien: Förderpreis, Bürgerpreis und Ehrenpreis. Die Bewerbungsfrist für Förder- und Ehrenpreis endet am 9. April 2012, für den Bürgerpreis aber am 3. August 2012.

Weitere Informationen unter: www.deutscher-naturschutzpreis.de.

Wildschweine und deren Bejagung in Lichtenberg

Foto: Dave Pape 2007, Wikipedia

von Jens Henningsen  /   Druckversion

Wildschweine haben inzwischen große Teile Berlins erobert. Sie sind für Besucher zur Attraktion geworden und liefern sogar Stoff für Fernsehsendungen. Auch in Lichtenberg kommen die Wildtiere immer wieder vor. Sie wan­dern aus den angrenzenden Flächen Brandenburgs über die Wartenberger und Falkenberger Feldmark in die an­grenzenden Naturgebiete des Stadtteils, aber auch in Kleingartenanlagen und in Siedlungsgebiete ein.

Die Tiere halten sich in Lichtenberg besonders gern in den gut strukturierten Feldbereichen und den Gebieten mit Gewässern und Röhrichzonen auf. Sie sind echte Allesfresser und ernähren sich sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern, Mais, Gräser, Klee, Kräuter und Wasserpflanzen stehen ebenso auf dem Speiseplan wie Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Gelege von Bodenbrütern und Aas.

Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst oder Brotreste gern gefressen. Es sollte daher unbedingt ver­mieden werden, den Wildschweinen Futter anzubieten. Die zunächst niedlich wirkenden Tiere können sehr auf­dringlich werden und zu Zerstörungen in den Gärten beitragen. Komposthaufen und Abfalltonnen gehören daher in den umzäunten Garten. Das Füttern von Wildschweinen ist generell verboten, gemäß Landesjagdgesetz kann dafür eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro erhoben werden.

Bei Schäden durch Wildtiere besteht kein Anspruch auf Ersatz. Die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden liegt in der Verantwortung der Eigentümer selbst. Bei Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen obliegt die Regelung den Jagdpächtern. Sie prüfen den Schaden, klären die Regulierung mit dem Landwirt und suchen ge­meinsam nach Lösungen, um Schäden zu vermeiden.

Wildschweine gehören zu den frei lebenden Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Sie dürfen von den zustän­digen Jägern im Jagdrevier Lichtenberg-Nord bejagt werden. Die Bejagung ist erforderlich, um Wildschäden zu vermeiden, einer zu starken Vermehrung Einhalt zu gebieten und Konflikte bei Begegnungen zwischen Mensch und Tier im besiedelten Bereich zu vermeiden. Insbesondere in den Wintermonaten wird daher die Jagd auf Wild­schweine in Wartenberg und Falkenberg ausgeübt.

Oktober 2011