Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Deutscher Naturschutzpreis 2012

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"Stadt braucht Natur - gemeinsam für Vielfalt, Naturerfahrung und Lebensqualität". Unter diesem Motto loben das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Outdoor-Ausrüster Jack Wolfskin den diesjährigen Deutschen Naturschutzpreis aus. Die hochkarätig besetzte Jury vergibt den Preis für originelle Projektideen aus Naturerlebnis, Naturbildung und Naturschutz in den drei Kategorien: Förderpreis, Bürgerpreis und Ehrenpreis. Die Bewerbungsfrist für Förder- und Ehrenpreis endet am 9. April 2012, für den Bürgerpreis aber am 3. August 2012.

Weitere Informationen unter: www.deutscher-naturschutzpreis.de.

Strukturveränderungen im Bezirksamt Lichtenberg

Foto: Gerd Altmann, pixelio.de
Foto: Horst Schröder, pixelio.de

Wo befinden sich nun die "grünen" Aufgaben in den Ämtern des Bezirksamtes?

von Heinz Nabrowsky   /   Druckversion

Immer wieder fragen Bürger, warum sich die Zuordnungen der Aufgaben des Amtes für Umwelt und Natur seit November 2011 verändert haben und wo nun was zu finden sei.

Mit Beginn der 17. Wahlperiode trat das Achte Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (GVBl. 2008, S. 292) in Kraft. Gemäß § 37 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes sollen alle Bezirke eine einheitliche Ämterstruktur erhalten. Anlass zur neuen Gesetzgebung war ein Beschluss des Rates der Bürgermeister, der vor allem aus Gründen der Kundenfreundlichkeit und Vergleichbarkeit eine einheitliche Ämterstruktur in den Bezirken schaffen wollte.

Das Bezirksamt Lichtenberg hat am 11.11.2011 diese Struktur eingeführt. Dabei wurden einige Aufgaben des ehemaligen Amtes für Umwelt und Natur dem neuen Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt zugeordnet. Über den langen Weg der verschiedenen Amtsbezeichnungen (Garten- bzw. Gartenämter, Naturschutz- und Grünflä­chenämter, Ämter für Umwelt und Natur) wurden die Aufgaben der Grünflächenunterhaltung und- verwaltung, so­wie der Landschaftsbau und die Bearbeitung von Landschaftsplänen dem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt zugeordnet.

Im Umwelt- und Naturschutzamt verbleiben die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde, des technischen Um­weltschutzes, der Wasserbehörde des Bezirkes sowie die Projektentwicklung.

Seit November 2011 kommt es von Bürgern und Kunden immer wieder zu Nachfragen, wo denn bestimmte Auf­gaben bearbeitet werden. Deshalb soll an dieser Stelle noch einmal die aktuelle Zuordnung von den am meisten nachgefragten Leistungen des ehemaligen Amtes für Umwelt und Natur dargestellt werden, insofern sie durch die neue Ämterstruktur betroffen sind:

Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt:

  • Verwaltung und Unterhaltung aller öffentlichen Kinderspielplätze und öffentlichen Grünanlagen (ein­schließlich der Landschaftsschutzgebiete, Geschützten Landschaftsbestandteile und stehenden Gewäs­ser)

  • Belange des Kleingartenwesens

  • Verwaltung und Verpachtung von Landwirtschaftsflächen

  • Pflege und Unterhaltung des Straßenverkehrsgrüns/ Straßenbäume sowie von weiteren Freiflächen des Bezirksamtes (z.B. Sportanlagen, Schulflächen)

  • Verwaltung und Unterhaltung der bezirkseigenen Friedhöfe

  • Ausbildung von Gärtnern, Garten und Landschaftsbau

  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Grünanlagengesetz und der Berliner Baumschutzver­ordnung (nur bei Bäumen im öffentlichen Straßenland, öffentlichen Grünanlagen, öffentlichen Friedhö­fen, öffentlichen Kinderspielplätzen)


Umwelt- und Naturschutzamt:

  • Ausnahmegenehmigungen nach Berliner Baumschutzverordnung für Bäume auf privaten Grundstücken

  • Befreiungen von der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen

  • Artenschutzrechtliche Befreiung für die Beseitigung von Bruthöhlen

  • Ausnahmegenehmigungen zur Beseitigung geschützter Biotope

  • Anmeldung von geschützten Tieren

  • Steggenehmigungen

  • Wasserbehördliche Erlaubnisse für stehende Gewässer zweiter Ordnung

  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Artenschutzrecht, dem Berliner Wassergesetz, dem Berliner Naturschutzgesetz sowie der Berliner Baumschutzverordnung (private Grundstücke)

Trotz der Veränderungen sind in der Regel die gleichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ansprechpartner für die Sachgebiete geblieben. Auch wenn es in den ersten Wochen zu kleineren Umzügen innerhalb des Dienstgebäu­des kommt, bleiben die Telefonnummern gleich.

Bei Fragen werden Ihnen die Geschäftsstellen der beiden Ämter
(Tel. 90296 6361) bzw. die Fachbereichsleiter behilflich sein.

Februar 2012