Die Bürgerinitiative "Rettet den Traberweg" hat im vergangenen Jahr fleißig für die Wiederherstellung des Traberweges als gepflegter Spazierweg für alle Karlshorster geworben. Initiatorinnen sind zwei Anwohnerinnen des Traberweges, Frau Kanther (siehe Bild) und Frau Böttcher.
720 Unterschriften für die Initiative zeugen von der großen Bedeutung des Weges für die Karlshorster. Am 5. Oktober fand ein Gespräch der Initiatorinnen und 30 Bürgern mit dem zuständigen Stadtrat Herrn Geisel im iKARUS statt. Für fast alle Wünsche der Bürger gab es konkrete Zusagen:
Herr Geisel informierte über die bereits bestehende Planung, den Traberweg zwischen Treskowallee und Lehndorffstraße zur geschützten Grünanlage zu erklären. Das bedeutet, dass die Anwohner hier keinen Winterdienst mehr leisten müssen. Ein Teil des Weges bleibt rechtlich (nicht praktisch) Straßenland, damit auf dem ganzen Weg die Beleuchtung erhalten bleiben kann.
Darüber hinaus wurde der Initiative folgende Zusagen gemacht:
Das Team des iKARUS stadtteilzentrums unterstützt die Initiatorinnen bei ihrem Engagement und freut sich über das bisherige Mitwirken von Bürgern an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes.
| Herr Geisel am 5.10.10 | Stand der Dinge |
|---|---|
| "Rückwidmung des Traberweges von der Treskowallee bis zur Lehndorfstr. in eine Grünanlage." | Umwidmung nur "zwischen Treskowallee und Heiligenberger Str.". BEGRÜNDUNG: "Die ursprünglich von mir beabsichtigte Umwidmung des Traberweges auch von der Heiligenberger Str. bis zur Lehndorffstr. in eine öffentliche Grünanlage konnte nach Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde so leider nicht realisiert werden. Da der Traberweg auch schon im Bereich des Seeparks eine öffentliche Grünanlage darstellt, wäre diese Entscheidung einer kompletten Umwidmung des Traberwegs in eine öffentliche Grünanlage gleichgekommen. In der Folge wäre die öffentliche Beleuchtung des Weges nicht mehr zu gewährleisten gewesen, weil das Berliner Grünanlagengesetz die Beleuchtung in öffentlichen Grünanlagen ausschließt. Die Beleuchtung von öffentlichen Straßen muss auch sachlich nachvollziehbar sein und einer Überprüfung durch den Landesrechnungshof standhalten. Ein sich letztlich nur auf wenige Meter erstreckendes öffentliches Straßenland würde dieser Anforderung nicht mehr gerecht werden." (Brief Herr Geisel vom 13.1.2011) |
| Der Traberweg bekommt einen generellen Grundschnitt. | Der Grundschnitt wird nicht am Stück, sondern Abschnittsweise umgesetzt. BEGRÜNDUNG: Naturschutzbelange, es müssen genug Brutmöglichkeiten für Vögel erhalten bleiben. Zeitplan, 2009 Treskowallee - Eginhardstraße; 2010 Eginhardstraße - Heiligenberger Straße; 2011 Heiligenberger Straße - Heiligenberger Straße; usw. |
| Fehlende Sträucher auf dem Stück Eginhardstraße bis Heiligenberger Straße werden neu gepflanzt. | Wird im Frühling gepflanzt. (Aussage Herr Lorenz) |
| Die Bänke bekommen "Farbanstrich einmal pro Jahr pro Bank". | Zwischen Treskowallee und Heiligenberger Straße werden die Bänke im Frühjahr 2011 komplett erneuert. (Aussage Herr Lorenz) |
Der Traberweg ist im Berliner Straßenreinigungsverzeichnis in die untersten Kategorie C eingeordnet: er ist eine "nicht genügend ausgebaute Straße".
Die Abschnitte Treskowallee - Heiligenberger Straße (neu) und Liepnitzstraße - Trautenauer Straße sind Grünfläche. Für diese gilt das Grünanlagengesetz: "Die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und ihrer Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Eine Verpflichtung Berlins zur Beleuchtung der Anlagen und zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte auf Plätzen und Wegen in den Anlagen besteht nicht."
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