Ausgabe Mai 2012
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Deutscher Naturschutzpreis 2012

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"Stadt braucht Natur - gemeinsam für Vielfalt, Naturerfahrung und Lebensqualität". Unter diesem Motto loben das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Outdoor-Ausrüster Jack Wolfskin den diesjährigen Deutschen Naturschutzpreis aus. Die hochkarätig besetzte Jury vergibt den Preis für originelle Projektideen aus Naturerlebnis, Naturbildung und Naturschutz in den drei Kategorien: Förderpreis, Bürgerpreis und Ehrenpreis. Die Bewerbungsfrist für Förder- und Ehrenpreis endet am 9. April 2012, für den Bürgerpreis aber am 3. August 2012.

Weitere Informationen unter: www.deutscher-naturschutzpreis.de.

Die Jagd in Berlin-Lichtenberg: Eine Übersicht

Foto: Jens Henningsen

von Jens Henningsen  /   Druckversion

Vielen Bewohnern von Lichtenberg ist aus persönlicher Beobachtung oder aus Berichten im Fernsehen bekannt, dass verschiedene Wildtiere häufig in der Stadt anzutreffen sind. Insbesondere Wildschweine und Füchse drän­gen als Kulturfolger neben den 'tierischen Neubürgern' Waschbär und Marderhund verstärkt in Gärten, Parks und Friedhöfe am Stadtrand. Darüber hinaus sind sie inzwischen aber auch in den Großsiedlungen und inner­städtischen Bereichen anzutreffen. Die Tiere haben die 'Nische Großstadt' für sich entdeckt und nutzen die Grünräume als Unterschlupf und Nahrungsquelle. Sie haben die Furcht vor den Menschen verloren und werden zum Teil als Plage empfunden. Probleme entstehen insbesondere, wenn die Wildtiere gefüttert werden und ihre natürliche Fluchtdistanz verlieren.

Wildschweine und Füchse unterliegen wie die auch in Berlin anzutreffenden Rehe, Hasen und Fasane dem Jagd­recht. Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu und darf nur in Jagdbezirken ausge­übt werden. Dabei muss es sich um zusammenhängende Wald-, Feld- oder Wasserflächen mit bestimmten Min­destgrößen handeln. Man unterscheidet Eigenjagdbezirke mit einer Grundfläche von mindestens 75 Hektar sowie Jagdgenossenschaften mit einer Grundfläche von mindestens 150 Hektar. In Lichtenberg-Nord haben die Grund­stückseigentümer eine Jagdgenossenschaft gegründet und auf einem Areal von ca. 600 Hektar die Jagd an drei Jäger verpachtet. Diese sind für die Ausübung der Jagd nach strengen gesetzlichen Regelungen mit allen Rech­ten und Pflichten in dem genau umgrenzten Revier zwischen Malchow und Ahrensfelde verantwortlich.

Auf Grundflächen, die nicht zu diesem Jagdrevier gehören und in sogenannten "befriedeten Gebieten" liegen (z.B. Straßen, Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfe, Gewerbegebiete oder Gärten) ist die Jagdausübung verboten. In Ausnahmefällen können die Berliner Forsten auf Antrag des Grundstückseigentümers allerdings eine beschränkte Jagdausübung genehmigen, sofern eine gefahrlose Bejagung möglich ist. Die beschränkte Jagdaus­übung wird von besonders zugelassenen "Stadtjägern" ausgeführt. Sie können die jeweilige Situation vor Ort be­urteilen und entsprechend reagieren. Wenn jedoch von Wildtieren im Stadtgebiet eine akute Gefahr ausgeht, ist die Polizei zuständig.

August 2011