Ausgabe Mai 2012
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Deutscher Naturschutzpreis 2012

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"Stadt braucht Natur - gemeinsam für Vielfalt, Naturerfahrung und Lebensqualität". Unter diesem Motto loben das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Outdoor-Ausrüster Jack Wolfskin den diesjährigen Deutschen Naturschutzpreis aus. Die hochkarätig besetzte Jury vergibt den Preis für originelle Projektideen aus Naturerlebnis, Naturbildung und Naturschutz in den drei Kategorien: Förderpreis, Bürgerpreis und Ehrenpreis. Die Bewerbungsfrist für Förder- und Ehrenpreis endet am 9. April 2012, für den Bürgerpreis aber am 3. August 2012.

Weitere Informationen unter: www.deutscher-naturschutzpreis.de.

Der Gordische Knoten

Foto: Beate Kitzmann

Die neue Ämterstruktur in der Berliner Bezirksverwaltung - ein Schritt in die richtige Richtung?

von Beate Kitzmann  /   Druckversion

Zurzeit weist in Berlin jeder Bezirk eine unterschiedliche Untergliederung der Bezirksverwaltung in einzelne Ämter auf. Dadurch wird es den Bürgerinnen und Bürgern schwer gemacht, sich zu orientieren. Auch für die Verwaltung ist die organisatorische Unterschiedlichkeit eine Erschwernis bei der bezirksübergreifenden Koordination und Steuerung.

Der Regierende Bürgermeister hat in den Richtlinien der Regierungspolitik der laufenden Legislaturperiode fest­gelegt: "Die Ämterstruktur in allen Bezirken wird bereits in der laufenden Legislaturperiode vereinheitlicht." Der Rat der Bürgermeister (RdB) hat am 31.05.2007 eine konkrete einheitliche Ämterstruktur vorgeschlagen. Der Se­nat ist diesem Beschluss gefolgt und hat am 12.02.2008 zur Verankerung der Ämterstruktur einen entsprechen­den Gesetzesentwurf zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes in das Abgeordnetenhaus eingebracht. Das Abgeordnetenhaus hat das Achte Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes mit geringen Änderun­gen gegenüber der Vorlage des Senats am 16.10.2008 beschlossen.

Damit gilt ab dem Beginn der nächsten Wahlperiode in jedem Bezirk die folgende Ämterstruktur:

(Ausschnitt)

6."Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt" mit folgenden Aufgabenstellungen:

Tiefbau (Straßenplanung, Straßenbau, Straßenunterhaltung, Straßenaufsicht)

Straßenverwaltung (ohne straßenverkehrsbehördliche Aufgaben)

Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen (einschließlich Friedhöfe und Kleingärten)

Landschaftsplanung

7. Ordnungsamt" mit folgenden Aufgabenstellungen:

Ordnung im öffentlichen Raum (einschließlich verhaltensbedingtem Lärm und

Parkraumbewirtschaftung und -überwachung)

Gewerbe (Wirtschaftsordnung, einschließlich Märkte)

Straßenverkehrsbehörde

Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle nach § 37 Abs. 4

8."Gesundheitsamt" mit folgenden Aufgabenstellungen:

Gesundheitsschutz und -aufsicht

Gesundheitsschutz und -förderung für Erwachsene

Gesundheitsschutz und -förderung für Kinder

Spezielle gesundheitliche Hilfen für Menschen mit Behinderungen

9."Umwelt- und Naturschutzamt" mit folgenden Aufgabenstellungen:

Umweltplanung, -beratung und -information

Umweltordnungsaufgaben (ohne verhaltensbedingtem Lärm)

Natur- und Artenschutz

(vgl. "Einheitliche Ämterstrukturen in den Bezirken ab der nächsten Wahlperiode" auf: www.berlin.de/sen/inneres/zentraler_service/om/unterstuetzung/aemterstruktur.html)

Bereits im Vorfeld zur Beschlussfassung haben verschiedene Institutionen wie der bdla Berlin-Brandenburg, Ber­liner Naturschutzverbände wie der NABU, BUND, BLN, sowie auch der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege, Prof. Dr. Ingo Kowarik, zu dem Gesetzesentwurf der Ämterstruktur Stellung genommen.

Allen Stellungnahmen ist gemein, dass einerseits die Vereinheitlichung der Ämterstruktur begrüßt und anderer­seits die Trennung der Landschaftsplanung vom Natur und Naturschutzamt sehr kritisch bewertet wird.

Die geplante organisatorische Trennung in zwei unterschiedliche Ämter:

> Tiefbau, Grünflächen und Landschaftsplanung einerseits und

> Umwelt und Natur- und Artenschutz andererseits

erschwert die im Sinne eines effizienten Verwaltungshandelns gebotene fachliche Zusammenarbeit. Der Zusam­menschluss von Tiefbau- und Grünflächenämtern und die Trennung von Naturschutz und Landschaftsplanung sind aus fachlichen Gründen nicht nachvollziehbar und drohen zu einem Verlust des fachlich kompetenten Naturschutzes und der vorausschauenden Landschaftsplanung und Grünflächenpflege in Berlin zu führen.

Gesetzlich verankerte Aufgabe der Landschaftsplanung ist es, die Ziele des Naturschutzes und der Landschafts­pflege als Grundlage vorsorgenden Handelns planerisch zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnah­men zur Verwirklichung dieser Ziele darzustellen und zu begründen. Damit ist die Landschaftsplanung das wich­tigste Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Als Fachplanung dient die Landschafts­planung dazu, die in den §§ 1 und 2 des BNatSchG festgesetzten Ziele und Grundsätze umzusetzen. In der prak­tischen Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben gibt es ein enges Zusammenwirken der Bereiche Naturschutz, Landschaftsplanung und Grünflächenwesen. Auf Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms erar­beitet die Landschaftsplanung unter Berücksichtigung der Natur- und Artenschutzbelange verbindliche Land­schaftspläne und bezirkliche Grünpläne, die von den für die Grün- und Freiflächenentwicklung zuständigen Gar­tenbauämtern umgesetzt werden. Aus diesen genannten Aufgabenfeldern ergibt sich eine enge Verzahnung der Arbeitsinhalte, die eine intensive fachliche und persönliche Kooperationen erfordert.

Diese Bedenken und Argumente wurden dem Abgeordnetenhaus vor der Beschlussfassung des Gesetzes im Oktober 2008 mitgeteilt.

Michael Müller, Faktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat darauf geantwortet.

... "Mit der nun beabsichtigten Regelung ist die Bezirksamtsstruktur jedoch keineswegs unveränderlich festgelegt. Zukünftige Änderungen darf der Senat in Absprache mit dem Rat der Bürgermeister durch Rechtsverordnung vornehmen. Das Abgeordnetenhaus macht als Gesetzgeber also nur eine erste Vorgabe, von der danach für alle Bezirke einheitlich wieder abgewichen werden kann. Diese erleichterte Änderungsmöglichkeit trägt der Notwen­digkeit Rechnung, in unkomplizierter Weise Erfahrungen mit der einheitlichen Ämterstruktur auszuwerten und diese anzupassen." ?. (Auszug aus der Stellungsnahme von M. Müller, Oktober 2008)

Der Auszug aus dem Schreiben verdeutlicht, dass man erst fünf Jahre lang das Kind in den Brunnen fallen lässt, um dann wieder auf ?rechtlich einfachem? Weg eine Änderung der Ämterstruktur herbeizuführen.

Die neue Wahlperiode beginnt im Oktober 2011 und es bleibt abzuwarten, welche Bezirksämter bereits im Vor­feld eine geänderte Ämterstruktur in Absprache mit dem Senat und dem RdB beantragen.

Es ist schon schwer mit anzusehen, wie erst bestehende und funktionierende Strukturen ?modernisiert? werden, um dann festzustellen, dass auch Effizienzabsichten ihre Grenzen haben.

Quellen:

www.berlin.de/sen/inneres/zentraler_service/om/unterstuetzung/aemterstruktur.html

Stellungnahmen der BLN, bdla und des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftsplanung

Oktober 2011